Einladung Mutter und Schwester - Druckversion +- Philippinenportal (https://www.philippinenportal.de) +-- Forum: Rest der Welt (https://www.philippinenportal.de/forumdisplay.php?fid=16) +--- Forum: Behörden (https://www.philippinenportal.de/forumdisplay.php?fid=18) +--- Thema: Einladung Mutter und Schwester (/showthread.php?tid=465) |
Einladung Mutter und Schwester - Fever12 - 19-08-2019 Wie die Überschrift schon verrät würden wir gerne die Mutter und die Schwester meiner Frau im März einladen. Die Mutter für 3 Monate und die Schwester, wegen Ihrem Studium, für 2 Wochen. Grund: Meine Frau ist Schwanger. Wäre dies mit einem Visitorvisa möglich, oder kriegt die DBM da wieder nasse Hosen wegen der Dauer des mütterlichen Aufenthalts und des gebärfreudigen Alters der Schwester? Verwurzelung der Mutter ist nicht gegeben aber wegen vorheriger Erfahrungen hier, sollte es im Grunde genommen klappen, nur die Dauer wäre eben Diskussionswürdig. Die Schwester studiert somit ist die Verwurzelung zwar gegeben aber ob dies akzeptiert wird in deren Bauchgefühl ist die andere Frage. Danke euch schonmal RE: Einladung Mutter und Schwester - HGE - 19-08-2019 Ja kann man machen. Mutter: Leider ist der "Bonus" der DBM bei direkten Verwandten etwas geschmälert worden. Genügten früher der Nachweis der Verwandtschaft, möchte die DBM jetzt auch irgendwelche Belege zur Rückkehrwilligkeit sehen. zB dass sie dort, wo sie wohnt, auch noch andere Kinder/Verwandte hat, die sich um sie kümmern. Schwester: Verwandtschaftsverhältnis nachweisen. Belege für ihr Studium, am Besten ein Nachweise der Uni, wann ihr neues Semester wieder beginnt. Die angestrebte Dauer ist in Ordnung. Früher waren solche Besuche Selbstläufer. Das sind sie heute leider nicht mehr. Daher würde ich heute keine Garantie mehr abgeben, dass diese Konstellation durchgeht. Aber man kann es nur probieren. RE: Einladung Mutter und Schwester - Fever12 - 23-08-2019 Danke HGE das macht ja schonmal Hoffnung. RE: Einladung Mutter und Schwester - Fever12 - 14-10-2019 Ich habe mir nun das Merkblatt für die Verpflichtungserklärung ausgedruckt, und siehe da... ganz neu hinzugekommen. Bei Selbständigen wird eine Bestätigung des Nettogewinnes durch einen Steuerberater benötigt. Wie mir ja damals mündlich mitgeteilt wurde, bei Heirat. Nun ist es also auch für ein Besuchervisum nötig. Das nervt ja vielleicht. Ich versuche es nun mit dem Gehalt von mir und meiner Frau zusammen. Wenn das nicht ausreicht, würden Kosten entstehen welche nicht Verhältnismässig sind. Ich fühle mich hier sehr stark eingeschränkt, denn meinen Einkommenssteuerbescheid akzeptiert man nicht und ein Steuerberater würde hier mehrere Monate sowie ein ordentliches Honorar verlangen um eine Verpflichtungserklärung zu bekommen welche bescheinigt, dass ich fähig bin im Ernstfall für den Besuch zu haften. Das Honorar des Steuerberaters dürfte hier wohl schon Beweis genug sein... Meine Frage wäre nun, ob man die Ausländerbehörde dazu bringen kann, auch alle Einkommensnachweise zu akzeptieren, dazu gehört ja nunmal auch ein Einkommenssteuerbescheid, oder ob man ggf. auch ein Sperrkonto und oder eine gewisse Summe bestätigen kann. Hat da evtl. schon mal jemand Erfahrung gemacht? RE: Einladung Mutter und Schwester - HGE - 14-10-2019 Das kann dir nur deine zuständige Ausländerbehörde beantworten. Eigene Erfahrung habe ich nicht; aber aus den Foren weiß ich, dass nicht jede ABH Sperrkontos akzeptiert oder nur abhängig vom Zweck der Reise akzeptiert … oder . oder... Ich habe mal willkürlich eine ABH rausgesucht, die es akzeptiert: https://www.wiesbaden.de/vv/medien/merk/33/VE_Touristen_Merkblatt_Stand_11.2017.pdf Du wirst deine ABH anschreiben müssen... RE: Einladung Mutter und Schwester - Fever12 - 18-10-2019 OK Danke, das habe ich eh vor. Ich werde meine Erfahrung dann hier posten. RE: Einladung Mutter und Schwester - Fever12 - 08-12-2019 Der Besuch bei der Ausländerbehörde hat nun ergeben, es gibt keine weiteren Möglichkeiten sich flüssig zu rechnen. Somit hab ich nichtmal genug für 1 Person aber man hat ein Auge zugedrückt. Somit werden wir nun Mutti einladen. Is auch besser denn die Schwester hätte nur 2 Wochen Zeit wegen der Schule. Die Ausländerbehörde meinte aber, wir sollen ruhig 3 Monate ausschöpfen. Zur Not können sie ja immer noch sagen, sie erlauben weniger. Naja ich bin gespannt. RE: Einladung Mutter und Schwester - Fever12 - 08-10-2022 So nun mal etwas Aktuelles. Wieder habe ich mal meine Schwiegermom eingeladen und habe die Unterlagen für die VE abgeschickt. Obwohl ich diesmal rund 500 Euro mehr habe im Monat weil ich für die VE nun 7 Tage die Woche gearbeitet habe, reichen meine finanziellen Mittel angeblich nicht aus. Das war ja mal depremierend... aaaber es gibt dann wohl nun doch eine Möglichkeit eine Kaution zu hinterlegen. Mein Gott, was für ein hin und her, dann wird dieser ganze Papierstress ja endlich mal aufhören. Das macht ja auch viel mehr Sinn, denn wenn ich 5000 Euro im Urlaub benötige muss ich ja auch nicht nachweisen wie mein Gehalt der letzten Monate ausschaut sondern ich muss halt darauf sparen. 3500 Euro soll ich hinlegen und dann is gut. RE: Einladung Mutter und Schwester - Popogie22 - 09-10-2022 Das ist günstig. Das Ausländeramt vom Landkreis München hätte 4000€ pro angefangenen Monat verlangt. Weit mehr als ich Netto verdiene. Und natürlich ein mehrfaches von dem was meine Freundin verdiente. Andererseits haben der Botschaft ihre Verdienstnachweise wohl gereicht. RE: Einladung Mutter und Schwester - URi - 10-10-2022 Einfach den Ausweis wegwerfen und ASYL schreien, dann klappts ganz ohne VE oder Kaution... RE: Einladung Mutter und Schwester - Fever12 - 28-11-2022 4000 pro Monat . Wahnsinn. Was für ein Schwachsinn. Die Voraussetzungen für Asyl wären eh nicht gegeben. Leider. Sonst hätten wir auch eher geheiratet oder zumindest hätte man sich dann auch Zeit lassen können um sich erstmal kennenzulernen. RE: Einladung Mutter und Schwester - FlorianK01 - 28-11-2022 Hallo Fever12, Wir haben bereits zweimal die Schwiegereltern, jeweils für 3 Monate eingeladen - einmal über die DBM, einmal über die Schweiz. Beide male ohne Probleme, wir haben aber von uns aus sofort mit dem Antrag beschrieben, wie die Abwesenheit durch andere Personen in der familie aufgefangen wird, sprich die Haushaltsarbeiten aufgeteilt werden. Die wichtige Funktion innerhalb der familie war auch die Begründung der Rückkehrwilligkeit. Beide wurden anstandslos bewilligt, es waren auch jeweils Taufen etc. der Enkel "gute" Gründe Etwas anders hat es bei der Einladung der Schwester meiner Frau ausgesehen (über die Schweiz), wo uns 3 Monate nicht bewilligt wurden, trotzdem dass wir aufgezeigt wird wie ihre Arbeiten als Mutter durch andere verwandte gesichert sind. Nach telefonischer Rücksprache konnten wir uns dann auf 2 Monate "einigen". Ich denke es ist wichtig von Anfang an plausibel aufzuzeigen wie die Auswirkungen des Besuches bei der Familie in den Philippinen ausgeglichen werden kann. Aber Garantie für Erfolg gibt es nicht. Viel Erfolg und schöne Grüsse, Florian. |