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Niederlassungserlaubnis und das Papier zur Wiedereinreise
#1
Wir hatten es in der Vergangenheit ja bereits des Öfteren diskutiert:
Für Ehepartner von Deutschen, die nicht getrennt leben, verfällt die Niederlassungserlaubnis nach Ausreise NICHT nach sechs Monaten (§51 Abs 2 AufenthaltG).

Diskutiert wurde immer wieder der unselige Zusatz mit der Bescheinigung von der Ausländerbehörde - braucht man ihn oder nicht ...?


Nun habe ich die Bewertung eines Anwalts gefunden, der eindeutig sagt: Diese Bescheinigung braucht man nicht, sofern man gemeinsam mit dem Ehepartner nach Deutschland einreist.

Zitat:Die Bescheinigung soll dem Ausländer nur das Leben mit den deutschen Grenzbehörden erleichtern. [...] Wichtig zu wissen ist, dass dieses Papier keine Voraussetzung ist für eine rechtmäßige Einreise nach Deutschland.
Quelle und ganzer Artikel

Somit kann man unbesorgt auch ohne dieses Papier die Reise nach Deutschland antreten ...  Lächeln ...
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#2
(25-03-2024, 01:00)Speedy schrieb: Nun habe ich die Bewertung eines Anwalts gefunden, der eindeutig sagt: Diese Bescheinigung braucht man nicht, sofern man gemeinsam mit dem Ehepartner nach Deutschland einreist.

Diese gemeinsame Einreise ist zwar plausibel, steht aber leider nirgendwo...

In den Anwendungshinweisen, findet sich lediglich der Satz:

Zitat
Die in § 51 Absatz 2 Satz 3 genannte gebührenpflichtige Bescheinigung kann auch nach der Ausreise ausgestellt werden ... 
Zitat-Ende

das wird im neuen Visa-Handbuch noch bestärkt, in dem gesagt wird, dass diese Bescheinigung auch aus dem Ausland eingeholt werden kann. 


Außerdem lässt die Auskunft des RAs irgendwie vermuten, dass man dann nur zusammen einreisen könnte. Was aber nicht stimmt... denn wenn eine NE weiter gilt, muss der Betreffende auch ohne Ehepartner einreisen dürfen.

In der Praxis setzt sich offenbar das Einholen der Bescheinigung vor Ausreise durch.
Auch wenn es unlogisch ist, dass nach Jahren diese Bescheinigung noch gültig sein kann.

Das Ganze ist handwerklich sehr schlecht gemacht. Wie so oft Lächeln ...
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#3
Mir geht es darum, dass man zusammen ohne diese Bescheinigung einreisen darf; die Einreise darf nicht verwehrt werden, wenn man den Fortbestand der Ehe dabei vor Ort (z.B. per Heiratsurkunde und Erklärungsabgabe) belegen kann. So vieles steht nirgendwo, ist aber trotzdem schlüssig - der Grenzbeamte kann die Einreise nicht wegen des Fehlens der Bescheinigung verweigern.
Was mir immer noch nicht klar ist: Wo wird eigentlich die Ein- und Ausreise zuverlässig "aufgezeichnet", also wer kann das überhaupt kontrollieren?  Keine Ahnung

Handwerklich schlecht gemacht halte ich für die Untertreibung des Jahres ... woher will bitte die ALB wissen, ob die eheliche Gemeinschaft fortbesteht. So ein Schwachsinn ... So nicht!
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#4
(25-03-2024, 17:46)Speedy schrieb:  woher will bitte die ALB wissen, ob die eheliche Gemeinschaft fortbesteht. So ein Schwachsinn 

.. das ist auch meine Meinung.  Und woher soll das Checkin diese komplizierten Regelungen kennen oder überprüfen ?  da wären die doch überfordert ...  natürlich kann bei Einreise auch die BuPol  Schwierigkeiten machen..  wird sie aber bei dieser undeutlichen Gesetzeslage kaum tun.

Meine Frau ist 2012 auch mal mit einer NE  nach 7 Monaten eingereist und niemand hat irgendeine Frage gestellt. Und in den Foren ist mir auch nie solch ein Fall begegnet..

Wenn ich nicht irre war vor einigen Jahren in diesem Forum ein Fall wo jemand eine AE um mehr als 6 Monate überzogen hatte und dann wieder zurückgeschickt wurde. Bei AE ist allerdings die Gesetzeslage eindeutig. Ohne Vorabbescheinigung der ABH verfällt die AE nach 6 Monaten.
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#5
Ich bin im Dezember 2019 zusammen mit meiner Frau nach Cebu geflogen. Ich flog dann Anfang Februar 2020 zurück. Der Rückflug meiner Frau war für April 2020 gebucht. Aber dazwischen kam das Corona Problem. Cathey Pacific hat den Flug storniert und lange Zeit waren keine Flüge möglich. FÜr Mai 2021 haben wir dann einen Flug bei Qatar gebucht, weil Cathey immer noch nicht flog. Wir wollten sicher sein, daß es bei ihrer Einreise keine Probleme gibt und haben uns dann bei der zuständigen Ausländerbehörde gegen Gebühr eine Bescheinigung austellen lassen, daß die Niederlassungserlaubnis weiterbesteht.

Die Bundespolizei hat bei der Einreise überhaupt nicht nach so einer Bescheinigung gefragt.
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#6
(26-03-2024, 10:14)HGE schrieb: Meine Frau ist 2012 auch mal mit einer NE  nach 7 Monaten eingereist und niemand hat irgendeine Frage gestellt. Und in den Foren ist mir auch nie solch ein Fall begegnet..
Wir sind ja 2013 ebenso nach JAHREN wieder eingereist (zusammen!). Auch da hat niemand auch nur ansatzweise gefragt.

Zitat:Wenn ich nicht irre war vor einigen Jahren in diesem Forum ein Fall wo jemand eine AE um mehr als 6 Monate überzogen hatte und dann wieder zurückgeschickt wurde. Bei AE ist allerdings die Gesetzeslage eindeutig. Ohne Vorabbescheinigung der ABH verfällt die AE nach 6 Monaten.
Ist mir nicht in Erinnerung, aber man kann es wohl nicht oft genug betonen, da Viele den Unterschied nicht kennen.
Es geht rein um die NE, und es geht MIR in diesem Thema nur um die gemeinsame Einreise.
Denn wenn die Frau alleine einreist und es gäbe ein Problem (und sie hat die Bescheinigung nicht), dann sähe sie alt aus, da der Nachweis des Fortbestands vor Ort möglicherweise nicht zu führen wäre.
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