25-03-2024, 01:00
Wir hatten es in der Vergangenheit ja bereits des Öfteren diskutiert:
Für Ehepartner von Deutschen, die nicht getrennt leben, verfällt die Niederlassungserlaubnis nach Ausreise NICHT nach sechs Monaten (§51 Abs 2 AufenthaltG).
Diskutiert wurde immer wieder der unselige Zusatz mit der Bescheinigung von der Ausländerbehörde - braucht man ihn oder nicht ...?
Nun habe ich die Bewertung eines Anwalts gefunden, der eindeutig sagt: Diese Bescheinigung braucht man nicht, sofern man gemeinsam mit dem Ehepartner nach Deutschland einreist.
Somit kann man unbesorgt auch ohne dieses Papier die Reise nach Deutschland antreten ...
Für Ehepartner von Deutschen, die nicht getrennt leben, verfällt die Niederlassungserlaubnis nach Ausreise NICHT nach sechs Monaten (§51 Abs 2 AufenthaltG).
Diskutiert wurde immer wieder der unselige Zusatz mit der Bescheinigung von der Ausländerbehörde - braucht man ihn oder nicht ...?
Nun habe ich die Bewertung eines Anwalts gefunden, der eindeutig sagt: Diese Bescheinigung braucht man nicht, sofern man gemeinsam mit dem Ehepartner nach Deutschland einreist.
Zitat:Die Bescheinigung soll dem Ausländer nur das Leben mit den deutschen Grenzbehörden erleichtern. [...] Wichtig zu wissen ist, dass dieses Papier keine Voraussetzung ist für eine rechtmäßige Einreise nach Deutschland.Quelle und ganzer Artikel
Somit kann man unbesorgt auch ohne dieses Papier die Reise nach Deutschland antreten ...