18-07-2019, 07:50
(18-07-2019, 04:55)Frank007 schrieb: das ganze Problem dabei ist: es ist nicht "dein" Zaehler, er gehoert dem E-Werk, du mietest ihn ja nur ... sie koennen den Stromzaehler tauschen, wann immer sie wollen.
Unfug.
Du kannst als Endkunde Deinen Messstellenbetreiber selbst wählen.
Das ist in aller Regel nicht das "E-Werk" (vulgo: Energieerzeuger), sondern eine auf dem freien Markt agierende Spezialfirma.
Eine Übersicht findest Du hier: Klick
Du kannst gem. §29 Abs 2 S 2 MsbG den Einbau einer modernen Messeinrichtung als Privathaushalt mit Verbrauch <6000 kWh/Jahr bis 2032 hinauszögern.
Im Zweifel muss man halt den Messstellenbetreiber (oder das "E-Werk") wechseln.
Nebenbei: Eine moderne Messeinrichtung ist noch kilometerweit von einem Smart Meter entfernt, siehe hier.
Cheers