25-10-2021, 11:35
Ich gehe davon aus, dass die Immi ein Schengen Visum Etikett interpretieren kann. Das ist doch deren tägliches Geschäft.
VE: da habe ich noch nicht drüber nachgedacht. mE ist die nach der 1. Ausreise nicht mehr gültig. Aber da die DBM ja ein MULT Visum erteilt hat, wird sie ja das Problem auch bedacht haben. Ich würde daher das erst mal vernachlässigen. Insgesamt ist ja eine VE nach Einreise jetzt max. 5 Jahre gültig... eine Verpflichtung zur Meldung bei der ABH sehe ich nicht.. Die RKV wirst du aber natürlich updaten müssen.
VE: da habe ich noch nicht drüber nachgedacht. mE ist die nach der 1. Ausreise nicht mehr gültig. Aber da die DBM ja ein MULT Visum erteilt hat, wird sie ja das Problem auch bedacht haben. Ich würde daher das erst mal vernachlässigen. Insgesamt ist ja eine VE nach Einreise jetzt max. 5 Jahre gültig... eine Verpflichtung zur Meldung bei der ABH sehe ich nicht.. Die RKV wirst du aber natürlich updaten müssen.