27-10-2021, 02:23
(26-10-2021, 11:11)Popogie22 schrieb: Du meintest das die VE 5Jahre gültig ist. Beim ABH hatte man mir eine Gültigkeit von 6 Monaten genannt.
Wenn ich jetzt eine neue VE brauche. Wird diese innerhalb der 5 Jahre schneller bearbeitet?
Laut ABH gibt es eine schnellere Alternative statt der Bonitätsprüfung: Ein Kautionskonto. Allerdings werden pro angefangen Monat 4000€ verlangt. In unseren Fall bei ursprünglich 63 Tagen = 12.000€
Diese 6 Monate Gültigkeit der VE bezieht sich nur auf die Abgabe bei der DBM. Sprich: die DBM akzeptiert nur VEs, deren Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate sind.
Diese 5 Jahre beziehen sich auf die potentielle Verantwortungszeit, die ein VE-Geber gegenüber deutschen Behörden hat. Bleibt der Gast also nach Einreise illegal 6 Jahre hier, dann kann dem VE-Geber Kosten für die ersten 5 Jahre in Rechnung gestellt werden. Wenn der Abschiebeflug also erst im 6 jahr war, dann muss er das nicht mehr bezahlen.
Die Ausstellung einer neuen VE hat nichts mit einer vorangegangenen VE zu tun. Es wird auch nicht schneller oder langsamer gehen.
Die Bonität kann auch durch ein Sperrkonto nachgewiesen werden. Ist sehr unterschiedlich bei den einzelnen ABHs, was Kautionshöhe etc angeht. Manche ABHs lassen sich auch garnicht darauf ein. Ist aber mE auch nicht schneller als eine "gewöhnliche VE". Ich habe 2018 und 2019 jeweils eine VE für den Schwager gemacht. Dauer bei uns ca. 15 Minuten. Man muss halt nur einen Termin machen, was bis zu 3 Wochen dauern kann.