23-01-2023, 17:25
(23-01-2023, 14:44)Popogie22 schrieb: Es muss jeweils ein "wichtiger Grund" vorliegen.
Das meine Verlobte im Ausland lebt sollte doch einen "wichtiger Grund" darstellen, nicht anwesend sein zu können?
Ich habe den Eindruck, dass dein StA sowas noch nicht oft gemacht hat.
Frag ihn doch mal, wozu diese Beitrittserklärung deiner Verlobten gut sein soll?
Das ist ja genau dazu, weil die Verlobte nicht anwesend sein kann.
Wenn sie anwesend wäre, brauchte man diese Beitrittserklärung doch gar nicht.
Hat er denn ein Problem mit dem Formular? oder was sagt er dazu?
PS:
Was auch seltsam für mich ist: das OLG hat doch schon die Befreiung erteilt.
Das heißt die offizielle Anmeldung der Eheschließung hat doch schon stattgefunden. Wahrscheinlich beim Standesamt 1.
Wenn das alles nichts bringt, würde ich mal beim 1. Standesamt nachfragen um zu klären, woran es hapern könnte und unter Umständen das StA sich mal mit dem neuen StA in Verbindung setzt.