Mir geht es darum, dass man zusammen ohne diese Bescheinigung einreisen darf; die Einreise darf nicht verwehrt werden, wenn man den Fortbestand der Ehe dabei vor Ort (z.B. per Heiratsurkunde und Erklärungsabgabe) belegen kann. So vieles steht nirgendwo, ist aber trotzdem schlüssig - der Grenzbeamte kann die Einreise nicht wegen des Fehlens der Bescheinigung verweigern.
Was mir immer noch nicht klar ist: Wo wird eigentlich die Ein- und Ausreise zuverlässig "aufgezeichnet", also wer kann das überhaupt kontrollieren?
Handwerklich schlecht gemacht halte ich für die Untertreibung des Jahres ... woher will bitte die ALB wissen, ob die eheliche Gemeinschaft fortbesteht. So ein Schwachsinn ...
Was mir immer noch nicht klar ist: Wo wird eigentlich die Ein- und Ausreise zuverlässig "aufgezeichnet", also wer kann das überhaupt kontrollieren?
Handwerklich schlecht gemacht halte ich für die Untertreibung des Jahres ... woher will bitte die ALB wissen, ob die eheliche Gemeinschaft fortbesteht. So ein Schwachsinn ...