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Niederlassungserlaubnis und das Papier zur Wiedereinreise
#4
(25-03-2024, 17:46)Speedy schrieb:  woher will bitte die ALB wissen, ob die eheliche Gemeinschaft fortbesteht. So ein Schwachsinn 

.. das ist auch meine Meinung.  Und woher soll das Checkin diese komplizierten Regelungen kennen oder überprüfen ?  da wären die doch überfordert ...  natürlich kann bei Einreise auch die BuPol  Schwierigkeiten machen..  wird sie aber bei dieser undeutlichen Gesetzeslage kaum tun.

Meine Frau ist 2012 auch mal mit einer NE  nach 7 Monaten eingereist und niemand hat irgendeine Frage gestellt. Und in den Foren ist mir auch nie solch ein Fall begegnet..

Wenn ich nicht irre war vor einigen Jahren in diesem Forum ein Fall wo jemand eine AE um mehr als 6 Monate überzogen hatte und dann wieder zurückgeschickt wurde. Bei AE ist allerdings die Gesetzeslage eindeutig. Ohne Vorabbescheinigung der ABH verfällt die AE nach 6 Monaten.
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RE: Niederlassungserlaubnis und das Papier zur Wiedereinreise - von HGE - 26-03-2024, 10:14

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