12-04-2024, 04:10
(11-04-2024, 13:25)Popogie22 schrieb: Die Originale der fehlenden Geburtsurkunden habe ich aber nie zurückbekommen. Dies habe ich ja in der vorangegangen Email erwähnt, bzw. dies war der Grund meiner Anfrage.
.. wenn ich dich richtig verstehe, hat das StA die originale von der DBM zurückbekommen (?)..
und du hast anschließend nur mit den Kopien die Übersetzung gemacht? sehr ungewöhnlich... kann man zwar so machen (nebenbei, es hätte aber eine beglaubigte Kopie sein müssen, denn sonst hätte der Übersetzer ja theoretisch ein fake Urkunde übersetzt).
Aber dann müsste doch das StA über den Verbleib der Originale Bescheid wissen.
Das Original mit der Stellungnahme sollte man so wenig wie möglich aus den Händen geben. Klar, beim Befreiungsverfahren wollen die das Original sehen.
Falls das Original mit Stellungnahme weg ist, kann man bei der DBM aber eine neue anfordern. Die hält das Ergebnis der UP einige Jahre in den Akten.. meines Wissen nach auch kostenfrei..man muss nur klären, ob du ein neue Geburtsurkunde und Cenomar vorlegen musst, oder ob die DBM sich das selbst beim PSA besorgt.
Aber in erster Linie soll sich mal das StA drum kümmern, wo die GebUrkunde geblieben ist. denn die hat es ja offensichtlich in den Händen gehabt.