04-06-2019, 07:30
(03-06-2019, 18:58)Speedy schrieb: Selbstverständlich kann man das jederzeit anfechten oder als Verbraucher den Widerruf erklären (da die Widerrufsbelehrung fehlt sogar bis zu 12 Monate lang!).
Genau. Hatte vor Jahren mal so ein Schlitzohr am Hals. Angeblich hätte ich ein Abo abgeschlossen. Ich habe schriftlich widersprochen. Dieser Widerspruch wurde nicht angenommen. Und so kam dann eine 1. Mahnung. Auch dieser widersprochen, dann eine 2. und dann die 3. und letzte. Danach kam dann doch tatsächlich eine Schreiben von einer Inkasso-Firma. Auch denen habe ich dann geschrieben. Dann haben sie mit Gerichtsverhandlung gedroht. Und dann habe ich nie wieder von denen gehört.