04-06-2019, 09:31
VE hätte im Prinzip schon bei Antragstellung vorgelegt werden müssen.
Wenn nicht, kann die DBM oder eben die ABH diese nachfordern.
Wohnraum und Gehalt spielen bei Zuzug zu deutschen keine Rolle.
Wenn nicht, kann die DBM oder eben die ABH diese nachfordern.
Wohnraum und Gehalt spielen bei Zuzug zu deutschen keine Rolle.