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Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung
#5
Bei der VE für die Eheschließung mit einem Deutschen geht es nur darum, die Zeit von der Einreise bis zur Eheschließung abzusichern. Danach ist keine VE mehr erforderlich, weil man als Ehepartner automatisch für den anderen verantwortlich ist.

Im Prinzip sollte auch jemand anderes (Eltern, Freunde) diese VE abgeben können. Ich habe aber inzwischen gelernt, dass nicht alle ABHs dies so sehen. Warum habe ich noch nicht verstanden; bei Schengen Visum ist es ausdrücklich erlaubt. Irgendwie scheinen diese ABHs davon ausgehen zu wollen, dass die VE auch nach der Eheschließung Gültigkeit hat, was aber nicht der Fall ist, weil eben andere Rechtsverpflichtungen Vorrang haben. (gegenseitige Unterhaltspflicht).

Wenn der TS nicht genug verdient bzw seine zuständige ABH kein VE eines anderen akzeptiert, bleibt nichts anderes übrig, als auf den Philippinen (oder in HK) zu heiraten. Denn bei schon Verheirateten ist keine VE für die Einreise erforderlich.
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RE: Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung - von HGE - 15-06-2019, 02:02

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