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Neue Stromzähler - den PIN mit der Taschenlampe blinken
#1
Wer hat denn diese "fortschrittliche" Technik entwickelt? Die alten Stromzähler werden ausgetauscht. Dann kann es sein, dass der Stromnetzbetreiber einen PIN mitliefert, damit die Daten gesichert sind und die Nachbarn nicht den Stromverbrauch nachsehen können. Und das funktioniert so:

Zitat:Die Lösung ist leider im Moment, dass ich den PIN dann umständlich mit einer Taschenlampe eingeben muss. Ich muss dann in den Keller, oder wo auch immer mein Stromzähler hängt gehen und mit der Taschenlampe blinken, um den PIN einzugeben. Das Ganze ist so umständlich, dass es in der Realität kaum jemand mehr als vielleicht einmal machen wird.

Das tut weh ...  Grimmassen Groehl 

Deutschlandfunk

Die Welt wird immer verrückter. Hat jemand von Euch schon einen neuen Zähler und bereits geblinkt? Keine Ahnung
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#2
Die spinnen doch, die Römer ... Blöd Blöd Blöd Blöd Blöd 
Ich werde mich mit allen möglichen Mitteln gegen den Austausch meines (alten) Zählers wehren ... die Liste der Dinge, die kein Mensch braucht, wird immer länger ...
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#3
(04-07-2019, 13:55)Hardinero schrieb: Hat jemand von Euch schon einen neuen Zähler und bereits geblinkt? Keine Ahnung
Also, ich nicht. Und ich werde, wie Speedy, mich wehren, so gut ich kann.
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#4
Bei mir sind 2 dieser Zähler wie auf dem Foto im Link bereits seit März 2019 eingebaut, das mit der PIN war mir bisher so nicht bekannt.

Beste Grüße
deepdiver27
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#5
das ganze Problem dabei ist: es ist nicht "dein" Zaehler, er gehoert dem E-Werk, du mietest ihn ja nur ... sie koennen den Stromzaehler tauschen, wann immer sie wollen.
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#6
(18-07-2019, 04:55)Frank007 schrieb: das ganze Problem dabei ist: es ist nicht "dein" Zaehler, er gehoert dem E-Werk, du mietest ihn ja nur ... sie koennen den Stromzaehler tauschen, wann immer sie wollen.

Unfug.

Du kannst als Endkunde Deinen Messstellenbetreiber selbst wählen.
Das ist in aller Regel nicht das "E-Werk" (vulgo: Energieerzeuger), sondern eine auf dem freien Markt agierende Spezialfirma.

Eine Übersicht findest Du hier: Klick

Du kannst gem. §29 Abs 2 S 2 MsbG den Einbau einer modernen Messeinrichtung als Privathaushalt mit Verbrauch <6000 kWh/Jahr bis 2032 hinauszögern.
Im Zweifel muss man halt den Messstellenbetreiber (oder das "E-Werk") wechseln.

Nebenbei: Eine moderne Messeinrichtung ist noch kilometerweit von einem Smart Meter entfernt, siehe hier.


Cheers Hi
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#7
Ich habe gerade mal nachgeschaut.
Ich habe ja 2013 neu gebaut und damals natürlich alles neu bekommen.

Auf dem Zähler steht "Eigentum des Messstellenbetreibers"..

Das ist , wenn ich das richtig sehe, auch schon so ein Zähler, den man mit Taschenlampe anleuchten kann.
Wie das funktioniert weiß ich allerdings nicht. Wenn ich mich recht erinnere sagte damals der Elektriker, dass diese Funktion nur für Fachleute vorgesehen ist.
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#8
Die Stromzähler sind immer Eigentum des Netzbetreibers (jetzt offenbar Meßstellenbetreibers).
Das ist schon mal völlig unabhängig vom Stromanbieter.
In meinem Fall gehört der Zähler der Mitnetz (Standardbetreiber) und der Strom wird aber bei den Dortmunder Stadtwerken bezogen. Grimmassen 
Dass man tatsächlich den "Meßstellenbetreiber" auch noch wechseln kann, wusste ich gar nicht ...
Na ja, eigentlich wird es nur immer komplizierter für den Endverbraucher. Ich weiss nicht so recht ...
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#9
Wir leben in einer Realsatire. Und leider nicht nur in dem Bereich. Grimmassen
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