19-08-2022, 15:36
(19-08-2022, 12:20)Berni schrieb: Man darf heute keine Kritik mehr an der Politik und den Politikern ausueben, hat sich doch einiges veraendert in Deutschland. Wer weiss dadurch das auch ich vieles kritisch sehe, werde ich eventuell auch schon ueberwacht.
Nana, Berni. Das darf man, machen wir doch alle. Wir sind ja nicht in Nordkorea, China oder Russland. Aber was man halt nicht darf ist, öffentlich zur Ermordung aufzurufen. § 111 StBG
Zitat:(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Hab übrigens eben im Deutschlandfunk gehört, dass der Grund der Festnahme und wer das veranlasst hat, noch unbekannt ist. Es könnten auch Gründe sein, die zum privaten Bereich gehören.
Das ist Oliver Janich