20-08-2022, 09:44
(20-08-2022, 09:30)Speedy schrieb: Selbst Arbeitgeber können von Bewerbern verklagt werden, wenn sie Behinderte wegen deren Behinderung nicht einstellen wollen.
Ähnlich wie bei der Bahn. Wie bekloppt geht es denn noch. Da hat ein "non-binärer" (was immer das auch sein soll) die Bahn verklagt (UND AUCH NOCH RECHT BEKOMMEN), weil er sich bei der Buchung als Mann oder Frau angeben muss.
Wie dämlich, bitte sehr, geht es denn noch?
Zitat:Die Deutsche Bahn spricht eine non-binäre Person als "Herr" an. Die Person geht dagegen vor, ein Gericht gibt ihr nun recht.
"Die Person" gehört in die Klapse!
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